Das Baurecht als Dienstbarkeit bietet in der Schweiz eine attraktive Möglichkeit zur Nutzung und Entwicklung von Grundstücken. Es ermöglicht Investoren und Entwicklern die Realisierung von Bauprojekten, ohne ein Grundstück erwerben zu müssen. Allerdings ist die sorgfältige Ausgestaltung der Vertragsbedingungen essentiell, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Im Baubewilligungsverfahren kann die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts von grossem Nutzen sein. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein Rechtsanwalt wertvolle Beiträge liefern, um eine erfolgreiche Durchführung des Verfahrens zu ermöglichen.

In der Kampagne «FOKUS Bau- und Immobilienwelt» des Tagesanzeigers beleuchten Barbara Risse, Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht und Laura Tanner, MLaw, MBA, grundlegende Probleme der Abtretung von Mängelrechten im Stockwerkeigentum und skizzieren einen Lösungsansatz für die Praxis.